Was steht in der Vorsorgevollmacht?

Für den Fall, dass Sie Ihren eigenen Willen nicht äußern können oder nicht mehr in der Lage sind, Ihren Alltag zu bewältigen, wird Ihnen von einem Betreuungsgericht ein Betreuer zur Seite gestellt. In der Regel ist das eine Ihnen nicht bekannte Person, die obendrein von niemanden kontrolliert wird.

Dem können Sie mit der Vorsorgevollmacht vorbeugen, indem Sie mit dieser Verfügung eine oder mehreren Personen bestimmen, die für Sie entscheiden. Der Bevollmächtigte kann zum Beispiel Bankgeschäfte in Ihrem Namen erledigen oder darüber entscheiden, welche medizinische Behandlung Ihnen zuteilwird. Wie umfangreich die Vorsorgevollmacht ausfällt, liegt in Ihrem Ermessen. Sie sollten aber auf jeden Fall nur eine Person auswählen, der Sie vollständig vertrauen.

Weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.