Was im Sterbefall zu tun ist
Bevor Sie zum Bestatter Ihres Vertrauens Kontakt aufnehmen, müssen Sie einen Arzt verständigen, denn nur ein Arzt kann den Totenschein ausstellen. Falls Sie Ihren Hausarzt nicht erreichen, rufen Sie den ärztlichen Notdienst unter 116 117 an. Sollte Ihr Angehöriger in einem Krankenhaus, einem Senioren- oder Pflegeheim verstorben sein, übernimmt das dortige Pflegepersonal diesen Schritt.
Anschließend nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Im Trauerfall steht Ihnen Bestattungen Meinecke rund um die Uhr unter 05105 – 89 19 zur Verfügung – auch an Sonn- und Feiertagen.
Für unser Gespräch, entweder in unseren Räumlichkeiten oder auch bei Ihnen zu Hause, benötigen wir die folgenden Unterlagen. Sollten sie Ihnen nicht vorliegen, helfen wir Ihnen gerne bei der Organisation:
- Personalausweis des Verstorbenen
- bei Ledigen: Geburtsurkunde des Verstorbenen
- bei Verheirateten: Stamm-/Familienbuch oder Heiratsurkunde
- bei Verwitweten: Stamm-/Familienbuch oder Heiratsurkunde sowie Sterbeurkunde des Ehepartners
- bei Geschiedenen: Stamm-/Familienbuch und rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Krankenversicherungskarte des Verstorbenen
- (Betriebs-)Rentenversicherungsnummer
- falls vorhanden:
- Bestattungsvorsorgevertrag
- Versicherungspolicen
- Grab(nutzungs)urkunde